(Richter:) Hohes Gewicht. Liebe geschwollenen. Angenagter. Angeklagter ihnen wird zu last gelegt sie hätten an den Mast gesägt
(Angeklagter:) Ich hab nicht an den Mast gesägt, ich hab nur mit dem Ast gefegt, da hab ich mich mit Hast bewegt und das hat dann wohl den gast erregt und er hat dann denn maßt zerlegt
(Richter:) Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere angaben gemacht, ich zediere wörtlich: ich habe diesen gast zersägt, weil er sich auf dem quast gelegt doch wer gefälschten Zaster prägt und Schuhe aus alabasta trägt, verdient das ihm der Mast erschlägt das haben sie doch gesagt Herr zeuge können sie das bestätigen
(Zeuge:) Ne, dass dass war ganz anders ich ich habe mich zur Rast gelegt und mich mit einen quast gepflegt den der schon einmal Bast zersägt der weiß das keine hast erträgt
(Richter:) Das tut doch gar nichts zur Sache
(Zeuge:) Doch. Dann hat sich immer rast geregt und das hat dann wohl den Ast bewegt und wie der Mast auf Pflaster schlägt dann hat er wohl den gast erlegt.
(Richter:) Jetzt Reiches aber, im Namen des Volkes, wenn einer einen Gast zersägt, weil ihm ein Gymnasiast erregt, der vor seinem Palast gefegt, dann wird die tat mit Knast belegt, wenn er als Kontrast erlegt, dass er sein Geld zum Pastor trägt, der auch den Wunsch nach Zaster hegt, dann wird das nicht mit Knast belägt, stattdessen wir der Mast gesägt und auf dem grab des Gasts gelegt und wem dieser Spruch nicht passt der trägt die kosten des verfahrenes gezeichnet Richter Alens das Hohe Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück das urteil lautet: Freibier